Aufgaben
Die Aufgaben einer Feuerwehr werden im Feuerwehrgesetz unter §2 definiert. So ist es unsere Aufgabe bei Bränden und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und Einzelne sowie das Gemeinwesen vor drohenden Gefahren zu schützen. Ebenfalls kümmern wir uns um die technische Rettung (Hilfeleistung) von Menschen und Tieren, welche sich in einer lebensbedrohlichen Lage befinden.
Des Weiteren sind wir für die Abwehr von weitern Gefahren in verschiedensten Notlagen, die Brandschutzerziehung und mögliche Brandsicherheitswachen zuständig.
Über die im Gesetz verankerten Aufgaben hinaus, setzten wir uns für die Gemeinschaft innerhalb unserer Gemeinde ein. Nehmen an Veranstaltungen teil oder führen diese selbst durch und unterstützen die Gemeinde bei verschiedenen Aufgaben.